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Neue Tracking-Vorgaben bei Apple: Medien- und Werbewirtschaft schaltet das Bundeskartellamt ein


Die Spitzenverbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft haben heute beim Bundeskartellamt in Bonn eine Beschwerde gegen Apple eingereicht. Sie machen geltend, dass das Unternehmen mit seinem Programm "App Tracking Transparency" (ATT) seine Marktmacht missbrauche und gegen Kartellrecht verstoße.

ATT, das Apple ab dieser Woche umsetzen will, verpflichtet Anbieter von Apps zukünftig, standardmäßig ein Opt-In-Fenster anzuzeigen, wenn Nutzerdaten verarbeitet werden sollen. Hier müssen sie den Usern nach den Vorgaben von Apple erläutern, warum sie sie tracken wollen. Apps ohne ATT will Apple nicht mehr genehmigen.

Durch diese eMaßnahmen schließe Apple faktisch alle Wettbewerber von der Verarbeitung kommerziell relevanter Daten im Apple-Ökosystem aus argumentieren die Verbände. Gleichzeitig nehme der Konzern seine eigenen (Werbe-)Dienste von den geplanten Änderungen aus und sammle selbst erhebliche Mengen Nutzerdaten.

Die Verbände sehen darin den Versuch, der Werbewirtschaft den Zugriff auf wettbewerbsrelevante Daten in unzulässiger Weise zu erschweren. Die Beschwerdeführer stützen sich insbesondere auf neue Vorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um ein breites Bündnis aus Verbänden der deutschen Medien- und Kommunikationswirtschaft, das unter dem Dach des ZAW unter anderem die folgende Organisationen umfasst:

  • Arbeitsgemeinschaft Onlineforschung e.V.,
  • BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.,
  • Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.,
  • OMG e.V. Organisation der Mediaagenturen,
  • Markenverband e.V.,
  • Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM),
  • VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. sowie
  • Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.

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Margit Mair 26.04.2021