ANZEIGE

ANZEIGE

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar." - Foto: Bundeskartellamt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar." - Foto: Bundeskartellamt

Bundeskartellamt leitet zwei Verfahren gegen Google ein

Das Bundeskartellamt in Bonn hat am heutigen 25.5.2021 zwei Verfahren gegen die Google Germany GmbH, Hamburg, Google Ireland Ltd., Dublin, Irland, und Alphabet Inc., Mountain View, USA, nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne, die der Behörde ein früheres und effektiveres Eingreifen erlaubt, eingeleitet. Mit dem neuen kartellrechtlichen Instrument hatte die Behörde in den vergangenen Monaten bereits gegen Facebook und gegen Amazon Ermittlungen aufgenommen.

Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Das nun eingeleitete Verfahren dient der Feststellung dieser marktübergreifenden Bedeutung.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: "Ein Anhaltspunkt für eine solche Position eines Unternehmens kann ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem sein. Entsprechende Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar. Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht."

Über diese grundsätzliche Einordnung hinaus wird sich das Bundeskartellamt in einem darauf aufsetzenden zweiten Verfahren, das ebenfalls bereits eingeleitet wurde, eingehend mit den Datenverarbeitungskonditionen von Google befassen.

Andreas Mundt dazu: "Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung der Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer auf. Google hat hier einen strategischen Vorteil aufgrund des etablierten Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten. Wir werden uns deshalb die Datenverarbeitungskonditionen sehr genau ansehen. Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen."

Anfang 2019 hatte das Bundeskartellamt Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Sowohl das Verfahren des Bundeskartellamtes als auch die nachfolgenden Gerichtsverfahren erfolgten auf der Basis der bereits vor der jüngsten Gesetzesänderung geltenden Vorschriften der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Zudem sind unterschiedliche Sachverhalte zu beurteilen.

Das Verfahren ist derzeit noch vor Gericht anhängig. Im März 2021 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, bestimmte Fragen, die die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung betreffen, dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Erst nach Klärung dieser Fragen könne das Facebook-Verfahren in der Hauptsache entschieden werden.

zurück

Margit Mair 25.05.2021