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Kartellamts-Präsident Andreas Mundt untersucht erneut die Praktiken eines großen US-Tech-Konzerns hinsichtlich des Missbrauchs von Marktmacht - Foto: Bundeskartellamt

Kartellamts-Präsident Andreas Mundt untersucht erneut die Praktiken eines großen US-Tech-Konzerns hinsichtlich des Missbrauchs von Marktmacht - Foto: Bundeskartellamt

Nächste Ermittlung des Kartellamts gegen Google

Das Bundeskartellamt hat ein weiteres Verfahren zur kartellrechtlichen Prüfung gegen Google eingeleitet. Die Bonner Behörde nimmt nun das Nachrichtenangebot Google News Showcase ins Visier, das zum 1. Oktober 2020 in Deutschland gestartet ist. Auslöser ist eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media (ehemals VG Media).

Bei Google News Showcase handelt es sich um einen Dienst, mit dem Google Inhalte von Nachrichtenanbietern in sogenannten Story-Panels zeigt (mehr dazu hier). Für die dort gezeigten journalistischen Artikel zahlt Google eine Lizenzgebühr an die entsprechenden Medien. Google arbeitet dafür in Deutschland mit 20 Medienunternehmen zusammen, namentlich die Spiegel Verlagsgruppe (Der Spiegel, Manager Magazin), Die Zeit, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Rheinische Post, Tagesspiegel, Berliner Verlag (Berliner Zeitung), Hubert Burda Media (Focus Online), Computec Media (Golem), Funke Mediengruppe (WAZ), Gruner + Jahr (Stern), Handelsblatt Media Group (Handelsblatt, Wirtschaftswoche), Ippen Media Group (Münchner Merkur), Lensing Media (Ruhr Nachrichten), Mediengruppe Oberfranken (inFranken.de), Mediengruppe Pressedruck (Augsburger Allgemeine, Südkurier), netzwelt, Neue Osnabrücker Zeitung, Heidenheimer Zeitung, Ströer (t-online) sowie die VRM (Allgemeine Zeitung).

Vorwurf: Ausnutzung von Marktmacht

Corint Media (deren Gesellschafter private Rundfunkunternehmen und einige Zeitungsverlage sind) argumentiert, dass Google News Showcase und seine Integration in anderweitige Google-Dienste (insbesondere die Google-Suchmaschine) klar darauf ausgelegt sei, die Aufmerksamkeit der Nutzer auf den neuen Google-eigenen Nachrichtendienst und die darin enthaltenen Presseinhalte zu konzentrieren. Dies geschehe unter „missbräuchlicher Ausnutzung von Googles quasi-monopolistischer Stellung auf dem Suchmaschinenmarkt und zu Lasten der nicht an diesem Dienst teilnehmenden Presseverleger“. Zudem seien die zugrundeliegenden Verträge so gestaltet, dass sie den Verlegern die Durchsetzung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte, wie sie das gerade vom Gesetzgeber beschlossene Presseleistungsschutzrecht gewährleisten soll, in missbräuchlicher Weise unmöglich machen.

„Nachdem die Legislative durch die Änderung des Kartellrechts und die Einführung des urheberrechtlichen Presseleistungsschutzrechtes für Verleger — europäisch wie national — mit guten Gründen den gesetzlichen Rahmen zwischen Inhalteanbietern und Inhalte nutzenden Plattformen neu gesetzt hat, ist die Eröffnung dieses Verfahrens der nächste wichtige Schritt für die konkrete Rechtsanwendung“, sagen Christoph Schwennicke und Markus Runde, Geschäftsführer von Corint Media. „Auch global agierende Tech-Unternehmen bewegen sich in gesetzten Rechts- und Ordnungsrahmen, die wir uns in gewaltenteiligen Demokratien in Freiheit gegeben haben. Verstöße gegen diese Rechtsrahmen bedürfen der konsequenten Aufarbeitung und Ahndung.“

Werden einzelne Verlage benachteiligt?

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: „Eine Kooperation mit Google kann für Verlage und andere Nachrichtenanbieter attraktiv sein und Verbraucherinnen und Verbrauchern neue oder verbesserte Informationsangebote bieten. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass es dabei nicht zu einer Diskriminierung zwischen einzelnen Verlagen kommt. Auch darf die starke Stellung von Google beim Zugang zu den Endkunden nicht zu einer Verdrängung konkurrierender Angebote von Verlagen oder sonstigen Nachrichtenanbietern führen. Rechte und Pflichten der Inhalteanbieter gegenüber Google bei Teilnahme an dem Programm müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.“

Das Kartellamt wird neben dem Vorwurf des Missbrauchs von Marktmacht und den Vertragsbedingungen auch prüfen, wie die Bedingungen für den Zugang zu dem Google News Showcase-Angebot ausgestaltet sind.

Möglich wurde dieses und weitere bereits eingeleitete Verfahren mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, die im Januar 2021 verabschiedet wurde. Damit wird dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne ermöglicht. Die Behörde kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Bereits eingeleitet wurden Verfahren gegen Amazon, Apple sowie ein weitere Verfahren gegen Google.