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Nach Verfassungsgerichtsurteil: Rundfunkbeitrag beträgt ab August 18,36 Euro


Anfang Juli 2021 gab das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Rundfunkbeitrag bekannt. Demnach durfte das Land Sachsen-Anhalt seine Zustimmung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent nicht verweigern. Im selben Zuge entschied das Gericht, dass mit Wirkung zum 20. Juli 2021 der Rundfunkbeitrag auf monatlich 18,36 Euro steigen soll. Nun hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitgeteilt, dass die neue Summe erstmals für August 2021 erhoben wird. Mit dem Einzug wird ab Ende August 2021 begonnen.

Bei Beitragszahlenden, die dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat erteilt haben und somit am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Beitragsanpassung automatisch berücksichtigt. Eine Information über die neue Beitragshöhe findet sich im Verwendungszweck der entsprechenden Abbuchung. Diejenigen, die das Geld selbst überweisen, erhalten ab Ende August 2021 sukzessive Zahlungsaufforderungen über die neue Beitragshöhe.