BDZV erwirkt Verbot presseähnlicher Publikationen beim RBB
Foto: Rundfunk Berlin-Brandenburg
Das Urteil des Landgerichts Potsdam, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) in seinem Telemediendienst (gemeint ist der Online-Auftritt) rbb24.de keine presseähnlich gestalteten Inhalte publizieren darf, ist am 15. Dezember rechtskräftig geworden. Grund dafür ist die Rücknahme der Berufungsklage, die der RBB beim Oberlandesgericht Brandenburg gegen die Entscheidung des LG Potsdam eingereicht hatte. Damit hat die Klage mehrerer Berliner und ostdeutscher Verlage gegen den RBB, die sie 2016 angestrengt hatten, Erfolg.
"Diese Entscheidung bestätigt unsere Auffassung, dass das Angebot des RBB, aber auch einige vergleichbare Telemedien anderer Rundfunkanstalten, in wichtigen Teilen gegen den Medienstaatsvertrag verstoßen oder immer noch verstoßen dürften“, erklärte eine Sprecherin des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin.
Stefan Golunski 17.12.2021