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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, hat dank des neuen Wettbewerbsrechts mehr Handlungsmöglichkeiten gegen Google und andere große Plattformen - Foto: Bundeskartellamt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, hat dank des neuen Wettbewerbsrechts mehr Handlungsmöglichkeiten gegen Google und andere große Plattformen - Foto: Bundeskartellamt

Etappensieg für Kartellamt und Verlage gegen Google News Showcase

Das Bundeskartellamt in Bonn hatte Anfang Juni 2021 eine Untersuchung gegen das neue Nachrichtenangebot von Google eingeleitet. Der US-Konzern will mit den Google News Showcase eine neue Präsentationsfläche für die Inhalte von Presseverlagen schaffen. Nun muss Google allerdings infolge der wettbewerbsrechtlichen Untersuchung einige Anpassungen vornehmen.

Mit Google News Showcase soll es Presseverlagen ermöglicht werden, ihre Inhalte in sogenannten „Story-Panels“ hervorgehoben darzustellen, und zwar in den Diensten Google News und Google Discovery. Ursprünglich sollte das neue Angebot auch in die Google-Suche integriert werden. Hier fürchtete das Bundeskartellamt eine Selbstbevorzugung von Google bzw. eine Behinderung konkurrierender Angebote Dritter. Deshalb wird der Konzern das neue Nachrichtenangebot nun doch nicht in die Google-Suche einbinden.

Außerdem will Google sicherstellen, dass die Teilnahme von Verlagen an Google News Showcase nicht die Durchsetzung des Leistungsschutzrechts behindert. Auch soll der Zugang zu dem Angebot nach sachlichen Kriterien erfolgen und somit diskriminierungsfrei gestaltet werden.

Anstoß für die Untersuchung des Bundeskartellamts war eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media mit Sitz in Berlin. Dort wertet man die nun angekündigten Anpassungen von Google News Showcase als Erfolg: „Wir begrüßen die Entschiedenheit, mit der die Beschlussabteilung die Missbräuchlichkeit des Google News Showcase aufgreift und Google Maßnahmen auferlegt“, erklärten Christoph Schwennicke und Markus Runde, Geschäftsführer Corint Media. „Eine Verbindung der Showcase-Darstellung mit der Google-Suche ist ab jetzt verboten. Googles Kerngeschäft ist aber genau jene Suche. Google News Showcase ist damit weder für Google noch für Verleger attraktiv. Der befürchtete Substitutionswettbewerb durch Google, der die verlegerischen Angebote dauerhaft entbehrlich gemacht hätte, ist nun nicht mehr möglich. Noch wichtiger ist für uns aber, dass das Amt das Verfahren ganz allgemein ausweitet auf die kartellrechtswidrige, marktmissbräuchliche Benachteiligung der Verleger bei der Lizenzierung der Leistungsschutzrechte. Das Amt gibt damit zu erkennen, dass es die von Google künstlich vorgenommene Aufteilung in etwaige Produkte nicht nachvollzieht.“

Mit den geplanten Anpassungen von Google ist das Thema jedoch noch nicht beendet. Das Bundeskartellamt will im nächsten Schritt Einschätzungen der betroffenen Marktteilnehmer einholen, um sicherzustellen, dass diese Anpassungen auch wirksam sind. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, kündigt „eine breitere Konsultation in der Branche“ an. Er will Stellungnahmen sowohl von Corint Media als auch einer Reihe von Presseverlagen einholen, die jedoch namentlich nicht weiter genannt werden.

Eine wichtige Grundlage für die laufende und wohl auch künftige Untersuchungen gegen Google ist eine Entscheidung des Bundeskartellamts von Anfang Januar 2022, mit der Google eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB attestiert wurde. Das hat zu Folge, dass Google einer besonderen Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts unterliegt, wie sie im § 19a Abs.2 GWB geschrieben steht. Überhaupt erst möglich wurde diese Entscheidung durch eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die der Bundestag ein Jahr zuvor, im Januar 2021, verabschiedet hatte. Seither hat das Bundeskartellamt deutlich mehr Möglichkeiten, große Plattform-Unternehmen zu regulieren.