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Neues EU-Gesetz soll Marktmarkt von Google & Co. einschränken

Mit dem am gestrigen Donnerstag (24.3.2022) beschlossenen 'Digital Markets Act' (DMA) will die EU die Vormachtstellung von Digitalkonzernen begrenzen. Das neue Gesetzespaket sieht vor, dass Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung wie Google oder Amazon eigene Produkte und Angebote nicht mehr bevorzugt gegenüber denen des Wettbewerbs behandeln dürfen. Außerdem sollen Nutzer vorinstallierte Apps auf Geräten öfter löschen und Standardeinstellungen einfacher ändern können. Darüber hinaus werden die großen Konzernen verpflichtet, die Daten aus verschiedenen Quellen nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenzuführen.

Unter den Digital Markets Act fallen Digitalunternehmen, die entweder einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro aufweisen. Des weiteren müssen sie über eine Plattform mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern und 10.000 gewerblichen Nutzern pro Monat verfügen. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei "systematischer Verletzung" gar die Zerschlagung.

Die Mühlen der Bürokratie mahlen aber bekanntlich langsam, und so kann es noch bis voraussichtlich Anfang 2023 dauern, bis der DMA in Kraft tritt. Im Anschluss gilt zudem noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten, in denen die Unternehmen die DMA-Vorgaben umsetzen müssen.

 

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Margit Mair 25.03.2022