ANZEIGE

ANZEIGE

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir können jetzt gegen etwaige Wettbewerbsverstöße deutlich effizienter vorgehen." - Foto: Bundeskartellamt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir können jetzt gegen etwaige Wettbewerbsverstöße deutlich effizienter vorgehen." - Foto: Bundeskartellamt

Bundeskartellamt bewertet Facebooks Marktstellung neu

Nun hat auch das Bundeskartellamt festgestellt, dass der Facebook-Konzern Meta (Menlo Park, USA) ein Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" ist. Damit gelten für den Internetkonzern quasi neue Regeln, denn mit dieser Feststellung sind die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht auf Meta anwendbar, die der deutsche Gesetzgeber Anfang 2021 eingeführt hat. So erlauben die neuen Regeln des § 19a GWB dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne.

Das Bundeskartellamt kann damit Unternehmen, deren überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb es festgestellt hat, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: "Durch das von Meta geschaffene digitale Ökosystem mit einer sehr großen Zahl von Nutzenden ist das Unternehmen der zentrale Spieler im Bereich der sozialen Medien. Nach unseren Ermittlungen ist Meta damit auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung. Wir haben seine Position nach zeitweilig streitigem Verfahren jetzt förmlich nachgewiesen. Unsere Feststellung versetzt uns in die Lage, gegen etwaige Wettbewerbsverstöße deutlich effizienter vorzugehen, als wir das mit den bislang verfügbaren Instrumenten tun konnten. Meta hat auf Rechtsmittel gegen unsere Entscheidung verzichtet."

Zu Meta gehören die Dienste Facebook (einschließlich des Messengers), Instagram und WhatsApp. Sie werden weltweit von über 3,5 Milliarden Menschen genutzt. Auch in Deutschland nutzen weite Teile der Bevölkerung die Meta-Dienste. Im Jahr 2021 ist der Gewinn von Meta im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Drittel auf fast 40 Milliarden US-Dollar gestiegen.

Wegen wettbewerblicher Bedenken hat das Bundeskartellamt Meta bereits Anfang 2019 die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen untersagt. Der Rechtsstreit mit Meta zu dieser Entscheidung ist jedoch bis heute vor den Gerichten anhängig. Außerdem führt das Bundeskartellamt bereits seit 2020 ein Verfahren gegen Meta wegen der Verknüpfung des 3D-Brillen-Angebots von Meta Quest (vormals Oculus) mit Facebook. Mit der Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung Metas für den Wettbewerb gemäß § 19a Abs. 1 GWB sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, solche Verfahren zukünftig schneller abschließen zu können. Die Entscheidung ist den gesetzlichen Vorgaben entsprechend auf fünf Jahre nach Eintritt der Bestandskraft befristet. In dieser Zeit unterliegt Meta der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt.

zurück

Margit Mair 04.05.2022