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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in Bonn, verkündet die Einleitung eines weiteren Verfahren gegen Apple - diesmal geht es um die Tracking-Regeln - Foto: Bundeskartellamt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in Bonn, verkündet die Einleitung eines weiteren Verfahren gegen Apple - diesmal geht es um die Tracking-Regeln - Foto: Bundeskartellamt

Bundeskartellamt leitet Prüfverfahren gegen Tracking-Regeln von Apple ein

Das Bundeskartellamt in Bonn hat ein Verfahren gegen den Tech-Konzern Apple eingeleitet, um die Tracking-Regeln sowie das App-Tracking-Transparency Framework zu prüfen. Dabei geht das Bundeskartellamt insbesondere dem Anfangsverdacht nach, dass diese Regelungen die eigenen Angebote von Apple bevorzugt behandeln und/oder andere Unternehmen behindern könnten. 

Das Bundeskartellamt greift das Verhalten Apples als möglichem Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb auf. Das heute eingeleitete Verfahren schließt sich insoweit an das am 21. Juni 2021 gegen Apple eingeleitete Verfahren zur Feststellung einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB an, das noch nicht abgeschlossen ist.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir begrüßen datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzerinnen und Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumen. Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten. Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen. Damit könnte Apple eigene Angebote bevorzugen oder andere Unternehmen behindern. Unser Verfahren stützt sich maßgeblich auf die neuen Befugnisse, die wir im Rahmen einer verschärften Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne im letzten Jahr erhalten haben (§ 19a GWB). Es reiht sich ein in Verfahren, die wir auf dieser Basis gegen Google / Alphabet, Meta / Facebook und Amazon führen oder bereits abgeschlossen haben."

Das gegen Apple eingeleitete zweite Verfahren des Bundeskartellamtes wird von den Verbänden der Medien-, Internet- und Werbe-Wirtschaft, die im ZAW zusammengeschlossen sind, einhellig begrüßt. ZAW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Nauen: "Wir sind zufrieden. Unsere Argumentation, wonach Apple als Beherrscher eines ganzen ÖkoSystems an Regeln gebunden ist und ATT angesichts der Fakten und Daten, die wir vorgelegt haben, diese  Regeln verletzt, wurde vom BKartA mit der Verfahrenseröffnung bestätigt. Heute ist ein guter Tag für die Vielfalt und breite Zugänglichkeit von Apps und damit für die Verbraucher und die Allgemeinheit. Auch wenn Apple mit Kampagnen und PR die Öffentlichkeit für sich einnehmen wollte ist es doch so: Apples ATT nutzt ausschließlich Apple. Angesichts der gesetzlichen Datenschutz-Bestimmungen ist ATT  nicht geboten und seine konkrete Ausgestaltung ist unfair."