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BDZV prüft offenbar Beschwerde gegen Online-Textangebot öffentlich-rechtlicher Sender


Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) mit Sitz in Berlin will einen neuen Anlauf unternehmen, die textbasierten Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender einschränken zu lassen. So plant der Verband offenbar eine Beschwerde bei der EU-Kommission über besagte Online-Angebote gebührenfinanzierter Sender. Dies berichtet die österreichischen Tageszeitung 'Der Standard'.

Hintergrund ist, dass die Zeitungsverleger bei einem Ausbau der textbasierten Online-Angebote öffentlich-rechtlicher (also gebührenfinanzierter) Sender eine Schieflage am Markt zu Lasten der privat finanzierten digitalen News-Angebote befürchten. Um konkrete Streitfälle zwischen BDZV und öffentlich-rechtlichen Sendern zu klären, war 2019 eine paritätisch besetzte Schlichtungsstelle eingerichtet worden. Diese beschäftigt sich derzeit mit den Online-Angeboten von MDR und Radio Bremen, schreibt 'Der Standard', und weitere würden geprüft.

Die Zeitungsverleger waren in der Vergangenheit aber auch schon juristisch gegen einzelne Online-Angebote öffentlich-rechtlicher Sender vorgegangen – und das mit Erfolg. So war Mitte Dezember 2021 ein Urteil des Landgerichts Potsdam rechtskräftig geworden, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) in seinem Telemediendienst (gemeint ist der Online-Auftritt) rbb24.de keine presseähnlich gestalteten Inhalte publizieren darf (new business berichtete).