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Medienunternehmen

ProSiebenSat.1: Widerstand gegen Machtübernahme durch MFE

Die italienische Berlusconi-Holding Media For Europe MFE stößt mit ihrem Bestreben, die alleinige Kontrolle über die ProSiebenSat.1-Gruppe zu übernehmen, bei Medienwächtern auf Skepsis. Besonders deutlich wird das aktuell durch eine Entscheidung der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde BWB.

Die MFE beabsichtigt bekanntlich, ihre bestehende Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media SE (P7S1) bis zu deren Hauptversammlung am 2.5.2023 auf 29,9 Prozent der Stimmrechte auszubauen und damit die faktische alleinige Kontrolle zu übernehmen. Für die österreichische Behörde ist der Fall aufgrund der dortigen Aktivitäten der deutschen Sendergruppe relevant. ProSiebenSat.1 ist über ihre Seven.One Entertainment Group GmbH Alleingesellschafterin der ProSiebenSat.1 Puls4 GmbH (P7S1-AT), bei der die österreichischen Töchter der Gruppe konzentriert sind.

Die BWB hat in Österreich die Kompetenz, Zusammenschlüsse von Medienunternehmen zu prüfen bzw eine "vertiefte Prüfung" zu beantragen, wenn zu erwarten ist, dass ein Zusammenschluss die Medienvielfalt beeinträchtigt. Zur Frage der Auswirkungen des angemeldeten Vorhabens hat die Prüfung der BWB ergeben, "dass nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden kann, dass es infolge einer allfälligen Durchführung zu nachteiligen Auswirkungen auf den Status quo der Medienaktivitäten von P7S1 in Österreich, insbesondere den Umfang der österreichspezifischen Programminhalte, kommen kann".

"Die Medienvielfalt ist ein hohes Gut in der Demokratie und jede mögliche Einschränkung wird von der BWB sehr ernst genommen", erklärt die interimistische BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch. Die Wiener Regulierungsbehörde KommAustria hat mittlerweile eine Stellungnahme bei der BWB eingebracht, die das Vorhaben ebenfalls kritisch "wegen potenziell negativer Auswirkungen auf die Medienvielfalt" würdigt und das Erfordernis einer weiteren Prüfung nahelegt. Es ist außerdem eine Stellungnahme eines nicht genannten Unternehmens bei der BWB eingegangen, die die Auswirkungen des angemeldeten Vorhabens auf die Medienvielfalt negativ bewertet.

Die vorliegenden Informationen machen laut BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf "eine vertiefte Prüfung des Vorhabens erforderlich. Die BWB hat daher am 10.1.2023 eine Prüfung des Zusammenschluss-Vorhabens" beantragt. Der Bundeskartellanwalt (BMJ) stellt ebenfalls einen Prüfantrag.