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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: "Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. "- Foto: Bundeskartellamt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: "Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. "- Foto: Bundeskartellamt

Datenverarbeitung

Bundeskartellamt mahnt Google ab

Das Bundeskartellamt hat gegenüber dem Internetkonzern Google bzw. seine Mutter Alphabet Inc. eine Abmahnung hinsichtlich seines Vorgehens bei der Datenverarbeitung ausgesprochen. Das Unternehmen verfügt über eine Vielzahl an Diensten und kann die Daten daraus kombinieren und damit detaillierte Profile über Verbraucher:innen anlegen. Dazu gehören teils sehr reichweitenstarke Services wie Google Suche, YouTube, Google Play oder Google Maps. Für die Bonner Wettbewerbsbehörde stellt dieser Umstand den Stein des Anstoßes dar, da die Nutzer:innen keine ausreichende Wahl hätten, ob und inwieweit sie mit dieser weitreichenden dienstübergreifenden Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind. 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: "Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten. Google muss sich an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne messen lassen. Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen."

Mit der nun erfolgten Abmahnung räumt das Kartellamt Alphabet die Möglichkeit ein, Stellung zu nehmen und weitere Rechtfertigungsgründe oder Lösungsvorschläge vorzutragen. Am Ende kann es zu einer Einstellung des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder einer Untersagung durch die Kartellbehörde kommen. Eine abschließende Entscheidung in der Sache wird voraussichtlich im Jahr 2023 ergehen.

Das Bundeskartellamt stützt sich bei seinem Verfahren auf das deutsche Wettbewerbsrecht. Dennoch gilt es als umstritten, ob die Bonner Wettbewerbsbehörde für die Fragen der Datenverarbeitung zuständig ist.

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Margit Mair 11.01.2023