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Medien-Kontrolle

BLM prüft Aufsichtsverfahren gegen Twitter

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) mit Sitz in München prüft, ein Aufsichtsverfahren gegen Twitter Deutschland wegen Diskriminierung nach § 94 MStV einzuleiten. Hintergrund ist die Frage, ob eine Manipulation des Algorithmus durch einen 'Reichweiten-Booster' für die Tweets von Twitter-Eigner und CEO Elon Musk ein Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag ist. Für das deutsche Angebot von Twitter ist hierzulande die BLM zuständig.

Die Behörde bezieht sich auf eine Meldung des US-Newsletters 'Platformer' über eine "Anweisung" von Elon Musk, den Algorithmus so zu "frisieren", dass seine eigenen Tweets regelmäßig die höchste Reichweite erzielen. Musk bestreitet die Vorwürfe und spricht von einem Software-Fehler. Die 'Platformer'-Story hatte ein breites Presse-Echo ausgelöst. Die BLM erklärt dazu: "Dies ist Anlass für die Medienaufsicht zu prüfen, ob diese Manipulation auch beim deutschen Twitter-Ableger zu beobachten ist und damit die Regulierungsvorgaben für Medienintermediäre verletzt werden."

BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege betont: "Bei einer möglichen Manipulation des Algorithmus greift der Medienstaatsvertrag mit dem Diskriminierungsverbot, das die bewusste Priorisierung bestimmter journalistisch-redaktioneller Inhalte verhindern soll. Twitter hat gerade für die politische Kommunikation eine enorme Bedeutung. Meinungs­viel­falt und damit auch einen freien demokratischen Dialog zu sichern, ist eine Aufgabe, die die Medienanstalten angesichts der Meinungsmacht von Medienintermediären sehr ernst nehmen."

Intermediäre seien laut einer 2022 veröffentlichten Studie der Medienanstalten für 43 Prozent der Befragten die wichtigste Informationsquelle für politische Botschaften. Schmiege: "Eine Zahl, die zeigt, wie wahlkampfentscheidend Twitter sein kann."