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Presse-Freiheit

Cum-Ex-Tagebuch-Zitate: Süddeutsche Zeitung gewinnt am BGH


Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Sitz in Karlsruhe hat mit dem Urteil vom 16. Mai 2023 entschieden, dass private Tagebuch-Aufzeichnungen des Hamburger Bankiers Christian Olearius (Mitinhaber der Warburg Bank), die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden sind, keine "amtlichen Dokumente" des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB darstellen (Az. VI ZR 116/22). Daher durfte die Süddeutsche Zeitung die Zitate aus den Tagebüchern im  Zusammenhang mit der Cum-Ex-Berichterstattung auf ihrer Internetseite veröffentlichen. 

Der BGH hat damit die Urteile vom Landgericht Hamburg und vom Hanseatischen Oberlandesgericht aufgehoben.

Zum Sachverhalt teilt der BGH mit, dass der Süddeutsche Verlag auf der von ihm betriebenen Internetseite www.sueddeutsche.de am 4. September 2020 unter der Überschrift "Notizen aus der feinen Gesellschaft" einen Artikel veröffentlichte, der sich mit einer möglichen Einflussnahme der Hamburger Politik auf Entscheidungen der Finanzbehörden im Zusammenhang mit Steuerrückforderungen nach Cum-Ex-Geschäften beschäftigt. In diesem Artikel wurde wörtlich aus den Tagebüchern zitiert, deren Inhalt nach der Beschlagnahme bekannt geworden ist. Der in dem Artikel behandelte Verdacht einer möglichen Einflussnahme der Hamburger Politik auf Entscheidungen der Finanzbehörden ist Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Hamburg.