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Recht auf Vergessenwerden

BGH entscheidet über Löschpflicht von Google

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wurde heute (23.5.23) darüber entschieden, wann Bürger:innen das Recht zusteht, dass Google Artikel aus seinen Trefferlisten entfernen muss. So sehen die Richter des sechsten Zivilsenats am BGH den Suchmaschinenkonzern nur dann in der Pflicht, wenn die Betroffenen die Unrichtigkeit der Berichte über sie hinreichend nachweisen können. Die Betreiber einer Suchmaschine müssen jedoch nicht selbst aktiv werden. Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) kam in einem vorherigen Urteil ebenfalls zu dem Schluss, dass Suchmaschinen-Betreiber nicht verpflichtet sind, aktiv Falschinformationen in gelisteten Artikeln zu suchen.

Die Kläger, ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche, sah sich in Internetartikeln in einem ungünstigen Licht dargestellt und wollte von Google ein Delisting aus den Suchtreffern erwirken. Die eingereichte Klage wies der BGH allerdings ab, da bei einem von den Klägern beanstandeten Artikel der notwendige Bezug zu der Person des Klägers fehlte. Hinsichtlich der beiden anderen Artikel haben es die Kläger versäumt, gegenüber Google den Nachweis zu führen, dass die dort enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig sind, so die Begründung der Richter.

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Margit Mair 23.05.2023