ANZEIGE

Brungen kein Verständnis für das OLG Köln auf: Wort & Bild-Chef Andreas Arntzen (links) und MVFP-GF Prof. Dr. Christoph Fiedler - Fotos Margaretha Olschweski (Arntzen) und Max Louis Köbele (Fiedler)

Brungen kein Verständnis für das OLG Köln auf: Wort & Bild-Chef Andreas Arntzen (links) und MVFP-GF Prof. Dr. Christoph Fiedler - Fotos Margaretha Olschweski (Arntzen) und Max Louis Köbele (Fiedler)

Medien-Recht

OLG Köln sorgt mit ungewöhnlichem Beschluss für Aufmerksamkeit

Mit einem bemerkenswerten Beschluss endete die Verhandlung am Oberlandesgericht Köln über die Berufung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gegen ein Urteil des Landgerichts Bonn vom 28. Juni 2023. Dieses Verfahren dreht sich um das Nationale Gesundheitsportal (NGP), das die Bonner Richter seinerzeit wegen Verstoßes gegen die Pressefreiheit und Bezug auf das Gebot der Staatsferne der Presse untersagt hatten. Die entsprechende Klage hatte der in Baierbrunn bei München ansässige Wort & Bild Verlag eingereicht. 
 
Das OLG Köln hat die Berufung des Bundesministeriums für Gesundheit gegen das Urteil aufgehoben und den Rechtstreit an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen. Aus Sicht des OLG Köln sind für eine solche Klage nicht die Zivilgerichte zuständig, obwohl sich die höhere Instanz, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schon mehrfach ähnlich gelagerten Fällen verhandelt hat. 
 
Mit der am 7. Februar 2024 angeordneten Verweisung des OLG Köln wird das Verwaltungsgericht Köln über die Klage mit dem bisherigen Verfahrens- und Sachstand nahtlos weiterverhandeln. Das OLG Köln hat keine Entscheidung in der Sache getroffen. Es ist nun Sache des Verwaltungsgerichts Köln, die Zulässigkeit des NGP unter denselben rechtlichen Gesichtspunkten nochmals zu bewerten.
 
Die Entscheidung des OLG Köln sei nicht nachvollziehbar und führe zu einer Unsicherheit auf Seiten der Verlage bei künftigen Fällen, wie Wort & Bild-Chef Andreas Arntzen und MVFP-Geschäftsführer Prof. Dr. Christoph Fiedler ausführen. 
 
Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung des Wort & Bild Verlags: "Die Trennung von Staat und Presse ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Die heutige Verweisung zum Verwaltungsgericht Köln drei Jahre nach unserer Klage-Erhebung beschneidet unser Recht auf effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung der Pressefreiheit. Fälle, in denen sich der Staat zur privaten Presse in den Wettbewerb begibt, müssen auch weiterhin vor den Wettbewerbsgerichten im Zivilrechtsweg entschieden werden. Wir sind aber zuversichtlich, dass im Ergebnis das überzeugend begründete Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt werden wird."
 
Prof. Dr. Christoph  Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im MVFP, Chairman Legal Affairs EMMA - European Magazine Media Association: "Es ist sehr enttäuschend, dass das Oberlandesgericht Köln ohne nachvollziehbare Gründe den Zivilrechtsweg für nicht gegeben hält. Damit wird der Rechtsschutz gegen verfassungswidrige Staatspresse unkalkulierbar und in unzumutbarer Weise erschwert."
 

Kostenlos versorgt Sie der new-business-Newsletter mit allen Neuigkeiten. Jetzt abonnieren - nie wieder etwas verpassen!

E-Mail:

Sicherheitscode hier eintragen: