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Medien-Markt

BDZV reicht bei der EU-Kommission gegen Beschwerde gegen Missbrauch des Rundfunk-Beitrags ein

Der seit Jahren schwelende Streit um die textlastigen News-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Zeitsungsverlegern wird inzwischen nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer Ebene ausgetragen. Am Freitag, dem 3. Mai 2024, hat der in Berlin ansässige Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) bei der EU-Kommission in Brüssel eine 72-seitige Beschwerde wegen Beihilfe-Missbrauchs im Zusammenhang mit der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland eingelegt - das berichtet die FAZ, der dierse Beschwerde exklusiv vorliegt. 

Bereits vor fünf Monaten - im November 2023 - hatte der BDZV der EU-Kommission eine Rüge in der gleichen Angelegenheit übergeben, in der die Bedenken gegen die Einhaltung des Beihilfe-Kompromisses aus dem Jahr 2007 dargelt wurden. 

Bekanntlich laufen auch hierzulande diverse juristische Verfahren in dieser Angelegenheit, was dazu führte dass das Angebot der Nachrichten-App Newszone auf Eis lag. Doch Anfang April 2024 wurde es wieder freigeschaltet und der BDZV schaltete seinerseits wieder in den Angriffsmodus. 

Die EU-Kommission hat den Ball wieder nach Deutschland zurückgespielt und den Schriftsatz noch am Freitag an die Bundesregierung übermittelt. Innerhalb eines Monats müsste nun das Bundesministerium des Äuswärtigen zu der Beschwerde Stellung beziehen und der EU-Kommission eine Antwort übermitteln. Da das Rundfunkrecht hierzulande in die Länder-Hoheit fällt, dürfte die Antwort-Frist auf drei Monate verlängert werden. Erst danach legt dann die EU-Kommission mit ihrer Bewertung bzw. Einschätzung los. 

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