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Corint Media gelingt Durchbruch beim Leistungsschutzrecht


Die Verwertungsgesellschaft Corint Media mit Sitz in Berlin hat sich mit der ebenfalls in der deutschen Hauptstadt ansässigen Suchmaschine Ecosia auf einen Musterlizenzvertrag zur Nutzung von Presseinhalten geeinigt und damit zur Zahlung einer dauerhaften Vergütung für die Inhalte der Presseverleger und ihrer Urheber. Der Einigung waren monatelange Verhandlungen vorausgegangen. Auf eine begleitende gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaig streitiger Fragen rund um das mit Wirkung zum 7. Juni 2021 eingeführte Presseleistungsschutzrecht verzichten die Vertragsparteien. 

Die Einigung und der Abschluss des Lizenzvertrages sind auf Dauer angelegt. Ecosia akzeptiert die Lizenzberechnungen von Corint Media zur "angemessenen Vergütung von Suchmaschinenbetreibern". Die Einigung bezieht sich auf das aktuelle Corint-Media-Rechteportfolio von ca. 30 Prozent der nationalen Presseerzeugnisse. Je nach Umfang der vertretenen Presseleistungsschutzrechte wird Ecosia bis zu 11 Prozent seiner Umsätze an Corint Media für die Nutzung der Rechte zahlen.

Das "grüne" Suchmaschinenunternehmen Ecosia wird u. a. über gemeinwohlorientierte Stiftungsgesellschafter gehalten. Das Unternehmen ist darauf verpflichtet, alle Unternehmensgewinne in nachhaltige Umweltprojekte zu investieren, darunter Baumpflanzprojekte, Solarprojekte oder die Förderung regenerativer Landwirtschaft. Ecosia hat bis heute mehr als 150 Millionen Bäume in Biodiversitäts-Hotspots auf der ganzen Welt gepflanzt.

Dr. Wolfgang Oels, COO Ecosia, kommentiert den Vertragsabschluss: "Im Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise braucht unsere Gesellschaft eine Vielfalt an meinungsbildenden und qualitativen Inhalten. Die Arbeit der Presseverleger ist wichtig, wenn nicht sogar essenziell für eine Demokratie. Als Suchmaschine sind wir eine relevante Schnittstelle zwischen Mensch und Information. Dieser Verantwortung möchten wir gerecht werden und gleichzeitig die Arbeit der Presseverlage nicht als selbstverständlich verkennen. Daher haben wir uns bereit erklärt, im Sinne des Presseleistungsschutzrechts eine fair vereinbarte und angemessene Vergütung an Corint Media für deren Inhalte zu zahlen." 

Die Corint-Media-Geschäftsführer Markus Runde und Christoph Schwennicke erklären: "Wir haben mit diesem Vertrag eine Verkehrsdurchsetzung für die angemessene Vergütung bei Nutzung der Presseerzeugnisse durch alle Suchmaschinenbetreiber geschaffen. Diese Verkehrsdurchsetzung gilt für alle Nutzer, auch für Marktbeherrscher wie Google und Facebook, unterstellt unsere Rechtsordnung doch die Gleichheit bei der Durchsetzung des Rechts, auch des Presseleistungsschutzrechts, gegenüber jedermann und jedem Unternehmen, Art 3 GG. Nun muss mit Hilfe des novellierten Kartellrechts und im Rahmen der durch das Bundeskartellamt bereits gegen Google und Facebook begonnenen Verfahren dafür Sorge getragen werden, dass diese Marktbeherrscher ihre Rechnungen bezahlen. Sie dürfen sich nicht weiterhin aufgrund ihrer Marktmacht dem nationalen und europäischen Rechtsrahmen entziehen. Wenn wir es in unseren westlichen Demokratien nicht schaffen, geltendes Recht auch gegenüber Weltmarktführern durchzusetzen, haben wir keine Zukunft." 

Im Zuge der Auseinandersetzung mit Google hat Corint Media inzwischen die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes wegen der unentgeltlichen Nutzung von Presse-Inhalten durch den US-Internetkonzern eingeschaltet und den Erlass einer Einigung beantragt.

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Margit Mair 28.07.2022