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Markenverband: Healthclaim-Verordnung des EU-Parlaments ist ein "Parade-Beispiel" für Überregulierung

Deutliche Kritik üben Markenverband und OWM an der neuen Healthclaim-Verordnung des EU-Parlaments. Inhaltlich stelle diese Verordnung ein "Parade-Beispiel für Überregulierung zu Lasten der Wirtschaft" dar. Die Einführung der "Nährwert-Profile" bringe nicht nur einen gigantischen bürokratischen Aufwand mit sich, sondern wirke sich zudem auch maßgeblich auf die Werbung und Kommunikation aus.

Da diese Nährwert-Profile erst in den zwei Jahren nach In-Kraft-Treten der Verordnung definiert werden, entstehe eine unzumutbar lange Phase der Planungsunsicherheit. Gesundheitsbezogene Angaben sind künftig nur dann erlaubt, wenn die konkrete Angabe wissenschaftlich belegt ist und wenn das betreffende Lebensmittel das Nährwert-Profil nicht übersteigt. Zudem muss die Angabe nach einem eigens festgelegtem Verfahren genehmigt und in eine Gemeinschaftsliste zugelassener Angaben aufgenommen worden sein. Realistisch gesehen bedeutet dies, dass nach In-Kraft-Treten der Verordnung viele Marken in ihrer Kommunikation auf gesundheitsbezogene Aussagen verzichten werden. (ps)

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Redaktion 18.05.2006