Günther Jauch verliert Namenstreit gegen FreeCity
Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage des TV-Moderators Günther Jauch, der seine Namensrechte durch die Registrierung der Internet-Adresse 'guenter-jauch.de' verletzt sah, zurückgewiesen. Gegenparteien im Rechtsstreit waren die Duisburger Internet Service Provider FreeCity GmbH und Kontent GmbH. Ein FreeCity-Kunde hatte sich die Domain guenter-jauch.de regristrieren lassen. Dadurch hat sich der gleichnamige, aber ohne 'h' geschriebene TV-Jauch in seinem Recht auf Namenschutz verletzt gesehen und eine Klage angestrengt, weil er einen Mißbrauch seines Namens zu kommerziellen Zwecken befürchtete. Aus dem Präzedenzfall resultiert, dass Domain-Anbieter weiterhin frei verfügbare Internet-Adressen mit Namen prominenter Personen vertreiben dürfen. (ks)