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SV Online verliert vor Gericht gegen net-clipping.de

net-clipping.de darf weiter Pressespiegel erstellen net-clipping.de darf weiter Pressespiegel erstellen
Das Landgericht München I hat die Klage der SV Online GmbH gegen net-clipping.de abgewiesen. Die Online-Tochter des Süddeutschen Verlages wollte dem Internet-Portals von PRESSline die Erstellung elektronischer Pressespiegel verbieten. SV Online war besorgt, Werbekunden und Werbeeinnahmen durch net-clipping.de zu verlieren. Zur Urteilsbegründung hieß es von Seiten der Richter: "SV Online steht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zu". Nach Ansicht der Kammer handele es sich bei dem Dienst von net-clipping.de um einen Recherche- und Informationsdienst, der für die interessierte Öffentlichkeit einen Internet-Pressespiegel erstelle, ohne den urheberrechtlichen Schutz zu tangieren.

net-clipping.de bietet seit rund zwei Jahren einen Dienst an, der Firmen und Organisationen täglich einen Überblick darüber bietet, in welchen Online Medien Suchbegriffe erwähnt werden, an denen sie interessiert sind. Die Links zu diesen Fundstellen liefert net-clipping.de per E-Mail an seine Kunden. Geschäftsführer von net-cliping.de ist Robert Krichenbauer (PRESSline RK Elektronische Informationssysteme GmbH in Weiden). (yw)

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Redaktion 18.03.2002