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'Capital' verstößt gegen Pressekodex

Der Deutsche Presserat wirft dem Gruner + Jahr-Magazin 'Capital' einen Verstoß gegen den Pressekodex vor. Das Wirtschaftsmagazins hatte gemeinsam mit einem großen deutschen Kreditinstitut ein Aktienzertifikat entwickelt und im Heft beworben. Sogar auf der Titelseite des Magazins wurde in herausgehobener Form auf den Fonds hingewiesen. Der Presserat sah es als erwiesen an, dass die Bank im Zusammenhang damit 16.000 Exemplare des Blattes zu einem Vorzugspreis erworben hatte, um sie an ihre Kunden zu verteilen. Aufgrund dieses offensichtlichen Kopplungsgeschäfts sprach der Presserat eine Missbilligung gegen das Magazin nach Ziffer 7 des Pressekodex aus (Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz von Redaktion und Werbung). Grundsätzlich, so der Presserat, seien Kopplungsgeschäfte auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht mit den publizistischen Grundsätzen zu vereinbaren. Auch wenn das Anzeigenaufkommen bei manchen Presseunternehmen in jüngster Zeit teils um die Hälfte zurückgegangen sei, würden derartige Verstöße gegen den Pressekodex vom Presserat nicht geduldet. (vs)

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Redaktion 19.06.2002