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Verbraucherschützer finden "schwere Mängel" bei vier von fünf Online-Shops

Der Verbraucherzentrale Bundesverband will u.a. gegen Amazon.de und Fleurop klagen Der Verbraucherzentrale Bundesverband will u.a. gegen Amazon.de und Fleurop klagen
Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Berlin, weisen vier von fünf Online-Shops "schwere Mängel" auf. Eine vzbv-Untersuchung hatte ergeben, dass lediglich 38 von 211 Internet-Anbietern die gesetzlichen Mindestanforderungen für den Verkauf von Waren im Netz einhalten. In einigen Fällen hätten Preise oder Informationen über Liefer- und Versandkosten gefehlt. Nach dem Teledienstgesetz und dem BGB sind die Betreiber aber verpflichtet, Käufer über den Produktendpreis zu informieren. Auch die genaue Anschrift sowie Vertretungsberechtigte des Unternehmens seien vielfach nicht angegeben. Daraufhin hatten die Verbraucherschützer 140 Unternehmen, darunter Fluggesellschaften wie Germanwings, Air Berlin und Germania abgemahnt. In 70 Fällen sind als Reaktion Unterlassungserklärungen abgegeben worden. Gegen mindestens sieben Unternehmen wie Amazon.de und Fleurop.de will der vzbz nun klagen. (ks)

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Redaktion 19.12.2002