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Axel Sven Springers Anwälte attackieren Springer-Testament

Der Streit um das Erbe des Verlagsgründers Axel Springer geht weiter: Im Gespräch mit dem Hamburger Magazin 'stern' attackieren die Anwälte des Verleger-Enkels Axel Sven Springer eine Erbenvereinbarung, nach der ihr Mandant auf ein Großteil seines Erbes verzichtete. Die am 31. Oktober 1985 geschlossene Vereinbarung beinhaltet einen Verzicht Axel Sven Springers auf 20 von 25 Prozent seines Anteils am Nachlass des Verlegers Axel Cäsar Springer. Ihm war mitgeteilt worden, sein Großvater habe das Testament kurz vor seinem Tod noch einmal zu Gunsten anderer Erben ändern wollen, diesen letzten Willen wegen Krankheit aber nicht mehr "formgültig" umsetzen können. Tatsächlich sei das Testament aber schon drei Wochen vor dem Tod des Verlegers verfasst worden, als er evtl. noch fähig war, ein Testament zu schreiben oder es einem Notar zu übergeben. Axel Sven Springer verlangt nun von seiner Stiefgroßmutter Friede Springer, die damals von dem Verzicht profitierte, zehn Prozent am Nachlass zurück.

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Redaktion 23.04.2003