ANZEIGE

YellowMap.de gewinnt zunächst gegen DeTeMedien

Das Online-Branchenbuch YellowMap.de (Yellow Map AG) hat angesichts einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Gelbe Seiten-Mitherausgeber DeTeMedien GmbH einen Etappensieg errungen: Der DeTeMedien GmbH wurde vom Landgericht Karlsruhe in einer Einstweiligen Verfügung untersagt, weiterhin zu behaupten, dass die GelbenSeiten das umfassendste Internet-Branchenbuch Deutschlands seien (AZ: 14O78/03KfHIII). YellowMap darf hingegen weiterhin mit der Aussage "das YellowMap-Branchenbuch ist das umfangreichste deutschsprachige Online-Branchenbuch" werben. DeTeMedien hatte im Wege einer einstweiligen Verfügung auf die Untersagung dieser Werbeaussage geklagt (Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main, AZ: 2-03O194/03). Zwei weitere Verfahren sind nach Angaben der Yellow Map AG noch anhänig.

zurück

Redaktion 08.05.2003