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Insolvenzantragsverfahren für IN-Motion eröffnet

Hauptgläubiger blockiert Forderungsverzicht Hauptgläubiger blockiert Forderungsverzicht
Das Amtsgericht Frankfurt hat jetzt ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medienfirma IN-motion AG eröffnet. Wie das Unternehmen mitteilt, sei es zwar im Rahmen der bislang unternommenen Sanierungsbemühungen gelungen, mit einem Großteil der Gläubiger einen Vergleich mit erheblichem Forderungsverzicht zu erzielen. Dieser Vergleich habe jedoch zur Bedingung, dass auch die Hauptgläubiger einem Forderungsverzicht zustimmen würden. Dieser konnte mit der US-Firma Lone Star, die ein 4 Mio. Euro-Darlehen der Dresdner Bank an IN-Motion übernommen hatte, nicht erreicht werden. Der vom Amtsgericht Frankfurt beauftragte Insolvenzverwalter soll jetzt zunächst ein Gutachten erstellen, "ob die Gesellschaft zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist und ob eine zur Eröffnung des Verfahrens ausreichende Masse vorhanden ist", heißt es in der IN-Motion-Mitteilung weiter.

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Redaktion 01.10.2006