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IVW erarbeitet Regelung für Zeitschriften-Bundles

Der IVW-Organisationsausschuss Presse hat in seiner Sitzung am 1. Oktober einen Regelungsentwurf zur Handhabung der so genannten Zeitschriften-Bundles erarbeitet. Bundles sind Kombinationen von Zeitschriftentiteln, die im Pressehandel als Paket zum Kauf angeboten werden. Die Regelung soll die Grundlage dafür schaffen, die verkauften Zeitschriftenexemplare aus dieser Angebotsform sachgerecht und richtliniengemäß den Auflagen der einzelnen Titel zuzuordnen.Als wesentliches Kriterium enthält der Regelungsentwurf den gebundenen Copy-Preis der Normalausgaben der im Bundle vertretenen Titel und folgt damit der zentralen Bedingung der IVW-Richtlinien für Einzelverkauf. Aus der Preisgestaltung des Bundles und der darin angebotenen Ausgaben im Vergleich zu den entsprechenden Copy-Preisen soll sich die Auflagenzuordnung, insbesondere die Zuordnung zu der Sparte Einzelverkauf, ableiten.

Weiteres Kriterium soll die Einzelerhältlichkeit der im Bundle angebotenen Hefte sein. Danach können ausschließlich im Bundle verfügbare Ausgaben, die in dieser Form und zu dem ausgewiesenen Preis nicht einzeln im Handel erhältlich sind, grundsätzlich nicht als Einzelverkauf-Exemplare ausgewiesen werden. Im Hinblick auf die Einzelerhältlichkeit sah der Ausschuss weiteren Präzisierungsbedarf, um Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen und insgesamt eine in Markt und Wettbewerb belastbare Regelung zu schaffen. Als Alternative wurde auch ein maximaler Preisnachlass für Bundle-Ausgaben in die Überlegungen einbezogen. Die IVW und die im Organisationsausschuss Presse vertretenen Marktpartner der Verlage, der Werbungtreibenden und der Werbeagenturen werden in einer weiteren Sitzung am 20. November die abschließende Regelung verabschieden und zum 1. Januar 2009 in Kraft setzen.