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VG Media unterliegt im Rechtsstreit um elektronische Programmies

Nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer hat das Landgericht Köln heute den Rechtsstreit des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) mit der Verwertungsgesellschaft VG Media zugunsten der Programmzeitschriftenverlage entschieden. „Mit dieser Entscheidung können die Zeitschriftenverlage das Programminformationsmaterial der Fernsehsender weiterhin uneingeschränkt nutzen“, erklärt VDZ-Justitiar Dirk Platte heute in Berlin. Damit widerspricht das Landgericht Köln einer Entscheidung des OLG Dresden vom 15. Dezember diesen Jahres (siehe Meldung). 

Im August 2008 hatte der VDZ, vertreten durch die Kanzlei CMS Hasche Sigle, Klage gegen die VG Media vor dem Landgericht Köln erhoben. Die Klage hatte die Feststellung zum Ziel,  dass die VG Media den Verlagen die Verwendung der von den Sendern gelieferten Programminformationen nicht untersagen darf. Insbesondere wehren sich die Verleger gegen die inhaltlichen Vorgaben der VG Media. Demnach sollen sich die Verlage in einem  Lizenzvertrag verpflichten, ihr Angebot im Internet 'diskriminierungsfrei' anzubieten. Darunter verstehen die Sender, dass die Angebote u.a. werbefrei ausgestaltet und ohne Empfehlungen (z.B. Tipp des Tages) dargestellt werden.

„Werbefreiheit würde das wirtschaftliche Aus der Programmzeitschriften im Internet bedeuten, da Werbung die wesentliche Refinanzierungsquelle für sie im Netz ist. Die Vorgaben für die Programmdarstellung stellten nicht hinnehmbare Eingriffe in die journalistische Unabhängigkeit der Verlagsangebote im Internet dar“, sagt Platte. „Die Sender versuchen, über die VG Media zu bestimmen, wie Programmführer zukünftig auszusehen haben.“

Nach Zustellung der Urteilsgründe, die noch nicht erfolgt ist, kann die VG Media binnen eines Monats Berufung einlegen. Die Verwertungsgesellschaft mit Sitz in Berlin vertritt mit 37 privaten Fernseh- und 66 privaten Hörfunksendern nahezu alle privaten Sendeunternehmen in Deutschland. Gesellschafter der VG Media sind zu jeweils 50 Prozent die ProSiebenSat1 Media AG sowie die RTL Television GmbH.