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Product Placement: Entscheidung pro Kennzeichen "P" steht

Nachdem sich die privaten und die öffentlich-rechtlichen Sender bereits im Januar 2010 grundsätzlich auf eine einheitliche Kennzeichnung des ab dem 1. April im Rahmen des 13. Rundfunkänderungsstaatvertrags zulässigen Product Placements geeinigt hatten, wurde nun ein Konsens bezüglich der konkreten Umsetzung gefunden: Produktplatzierungen (Privat-TV) bzw. Produktionshilfen (ARD und ZDF) müssen mit einem "P" in einer Ecke des TV-Bildschirms sowie dem ergänzenden Satz "unterstützt durch Produktplatzierung" (Privat-TV) kenntlich gemacht werden. Die Sender erhalten keine Auflagen bezüglich der Größe oder der Farbgebung des "P". Es sei vielmehr so, dass die Sender die Freiheit haben, das "P" an ihr eigenes Corporate Design anzupassen, heißt es beim Beauftragten der Kommission für Zulassung und Aufsicht für die Bereiche Programm und Werbung der Landesmedienanstalten. Die gesetzlich definierte Kennzeichnungspflicht von Produktplatzierungen sieht Hinweise vor und nach einer Sendung sowie nach einer Werbeunterbrechung vor.

Die Landesmedienanstalten als für die Privatsender zuständige Instanzen werden die veranstalterübergreifende Lösung zur einheitlichen Kennzeichnungspflicht von Produktplatzierungen (Product Placements) offiziell am 17. März im Rahmen ihrer Gremienkonferenz präsentieren.