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Google setzt neue Markenrichtlinie um

Der US-Konzern Google setzt mit Wirkung zum 14. September seine neue Markenrichtlinie im Suchmaschinenmarketing in Kraft. Sie erlaubt Unternehmen, geschützte Begriffe als Keywords zu verwenden, wenn sie bei Google in Europa Anzeigen schalten. Das heißt, Unternehmen können mit einem Markennamen (als Keyword) werben, auch wenn sie nicht Inhaber der Marke sind. Die neue Richtlinie umfasst außerdem die Europäischen Freihandelszone (EFTA). 

Der Suchmaschinenriese reagiert damit auf eine im März gefallenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Damals hatte Louis Vuitton (LVMH) wegen Markerechtsverletzung gegen Google geklagt.  Der Europäische Gerichtshof entschied jedoch, dass der Suchmaschinenbetreiber mit seinem Schlagwortsystem nicht die Markenrechte des Luxusgüterkonzerns Louis Vuitton verletzt.

"Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass es konform mit dem bestehenden Markenrecht ist, wenn unsere Anzeigenkunden auf Keywords bieten dürfen, die den Handelsmarken anderer Unternehmen entsprechen", so Stefan Tweraser, Country Director von Google in Deutschland. "Die jetzt angekündigte Änderung ermöglicht es uns, unsere Richtlinien weltweit zu harmonisieren. Die Nutzer profitieren davon, weil sie mehr für sie relevante Anzeigen finden, wenn sie bei Google suchen."

Google betont, dass die Richtlinien für Anzeigentexte unverändert bleiben - unbefugte Werbetreibende können keine Handelsmarken in ihren Anzeigentexten verwenden. Die Änderung der Markenrichtlinie betrifft nur Keywords. Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen.