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Die Kritik aus der Bevölkerung an Inhalten von Internet-Werbung ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 stark angestiegen (Foto: Deutscher Werberat)

Die Kritik aus der Bevölkerung an Inhalten von Internet-Werbung ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 stark angestiegen (Foto: Deutscher Werberat)

Beschwerden wegen Online-Werbung nehmen zu

Der Deutsche Werberat hat in den ersten sechs Monaten dieses Jahres deutlich mehr Beanstandungen aufgrund von Internetwerbung bekommen als im Vorjahreszeitraum. Demnach wurden 57 Fälle gegenüber 37 im Vergleich zur ersten Jahreshälfte 2016 untersucht (+54 %). Damit betrug Online-Werbung fast ein Viertel der vom Gremium zu entscheidenden Werbemaßnahmen – gefolgt von TV-Spots und Plakatwerbung.

Trotz des starken Anstiegs der Kritik an Internetwerbung lag ihre Beanstandungsquote mit 32 Prozent ungefähr gleichauf mit dem Wert über alle Werbemittel hinweg (27 %). Die einzelnen Beschwerdefälle entfielen dabei auf verschiedene Formen der Digitalwerbung wie eigene Internetseiten von Unternehmen, Firmenkanäle in sozialen Netzwerken, Display- und Videowerbung in fremden Online-Diensten sowie Mobile-Werbung.

Insgesamt hatte der Werberat in den ersten sechs Monaten dieses Jahres über 241 kritisierte Werbemaßnahmen zu entscheiden (1. Halbjahr 2016: 223 Fälle). In 66 Fällen schloss sich das Gremium der Bürgerkritik an. 55 Werbemaßnahmen wurden nach der Intervention des Werberats eingestellt und sechs entsprechend der Kritik abgeändert. Dabei folgten Unternehmen fast ausnahmslos den Beanstandungen des Werberats. Nur in fünf Fällen musste der Werberat öffentlich auf die mangelnde Einsicht der Unternehmen aufmerksam machen und eine Rüge aussprechen. Die Durchsetzungsquote stieg damit auf 92 Prozent.

Die meisten Beschwerden wurden aufgrund des Vorwurfs der Herabwürdigung oder Diskriminierung von Personen, meist Frauen, eingereicht. Sie machten im Berichtszeitraum mit 150 Fällen rund 60 Prozent der von Kritik betroffenen Werbung aus. Nach Angaben des Werberats hat sich hierbei der Trend des vergangenen Jahres verfestigt, wonach den Werberat zu diesem Thema besonders viele überzogene Beschwerden erreichen, bei denen die Beschwerdeführer nur ihre eigenen Maßstäbe gelten lassen wollten. In 67 Prozent dieser Fälle lag kein Verstoß gegen die weithin anerkannten Verhaltensregeln des Werberats vor.

Weitere Beschwerdegründe waren Verstöße gegen ethische Mindestanforderungen (24 Fälle), Diskriminierung von Personengruppen (22 Fälle) oder Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen (zehn Fälle). Die übrigen Inhalte der Werbekritik blieben im einstelligen Bereich.