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EU-Empfehlung schärft Verantwortung bei Online-Piraterie, VPRT begrüßt Maßnahmen

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Mit der heute veröffentlichten Empfehlung zur wirksamen Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet will die Europäische Kommission auch gegen Urheberrechtsverletzungen ein wichtiges Zeichen setzen. Wenn auch nicht rechtsverbindlich, so werden Mitgliedstaaten und Provider doch aufgefordert, "Maßnahmen zu ergreifen, um illegale Online-Inhalte wirksam zu ermitteln und zu bekämpfen".

Der deutsche Privatfunkverband VPRT begrüßt, dass die Kommission dieses Thema jetzt in Angriff nimmt: "Die Bekämpfung rechtswidriger und urheberrechtsverletzender Inhalte ist eine vielschichtige Aufgabe, zu deren Bewältigung die Kommission heute mit ihrer Mitteilung einen wichtigen Baustein geliefert hat. Gerade wenn es um den Schutz des Rundfunksignals, insbesondere vor illegaler Weiterverbreitung, geht, ist es mit nur einem Lösungsansatz nicht getan. Es gilt, weiter entschieden gegen Rechtsverletzungen auf allen Ebenen legislativ vorzugehen – so auch auf Länderebene im Rahmen der Novellierung der Plattformregulierung", unterstreicht Dr. Harald Flemming, VPRT-Geschäftsführer.

Laut der Kommission sind 'Take-Down-' und 'Stay-Down-Verpflichtungen' unverzichtbare Bestandteile eines robusten EU-Durchsetzungsrahmens. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs strebt die Kommission mit ihrer Empfehlung mehr Rechtsklarheit bei den Sorgfaltspflichten der Plattformen und effektivere Maßnahmen an.

Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten nochmals angehalten, "sicherzustellen, dass die bestehenden Vorschriften der E-Commerce-Richtlinie und der IPRED / Enforcement-Richtlinie vollständig umgesetzt sowie angewandt werden, um ein angemessenes Schutzniveau für geistiges Eigentum durch das Zivil- und Strafrecht zu gewährleisten".



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(vs) 01.03.2018


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