ANZEIGE

Ad-Blocking: Bundesverfassungsgericht weist Axel-Springer-Beschwerde gegen Eyeo ab

Beim Thema Ad-Blocking muss die in Berlin ansässige Axel Springer SE erneut eine Niederlage einstecken: Nachdem im April 2018 der Bundesgerichtshof die Software Adblock Plus für zulässig erklärte, hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde der Axel Springer SE gegen die damalige BGH-Entscheidung nicht angenommen.

Das Kölner Software-Unternehmen Eyeo GmbH darf den für die Nutzer kostenfreie Ad-Blocker weiter anbieten und bei den Medien-Häusern eine "Gebühr" für das Whitelisting verlangen.

Der Rechtsstreit ist mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht allerdings noch nicht komplett beendet, denn Axel Springer hat im April 2019 beim Landgericht Hamburg eine weitere Klage gegen die Eyeo GmbH eingereicht. Hier dient eine Verletzung des Urheber-Rechts als Grundlage.

Nach Einschätzung der Axel Springer-Experten verändern die Werbe-Blocker die Programmier-Codes von Websites. Damit werde direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Medien eingegriffen, was eine Verletzung der Urheber-Rechte darstellen kann. Ein erstes Urteil soll noch im Herbst 2019 fallen, doch wird auch dieser Prozess durch die nächsten Instanzen gehen.