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VDZ und BVDZ begrüßen EuG-Entscheidung zu Google Shopping

Das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg bestätigte am 10. November 2021 eine wegweisende Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017, wonach der Suchmaschinen-Gigant Google seine Marktmacht gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten missbraucht.

Google beherrscht laut EU-Kommission den Markt für Internet-Suche mit einem Anteil von 90 Prozent, bevorzugt seinen eigenen Dienst 'Google Shopping' und benachteiligt seine Wettbewerber. Die Europäische Kommission hatte daraufhin eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro verhängt und gab Google auf, das wettbewerbswidrige Verhalten abzustellen.

VDZ und BDZV kommentieren das EuG-Urteil: "Damit wird erstmals auch gerichtlich auf europäischer Ebene anerkannt, dass Google seine Marktmacht im Internet missbraucht. Das Urteil ist ein Meilenstein für den freien Wettbewerb, die Innovationskraft Europas und den Schutz von digitalen Inhalte-Anbietern."

"Mit dem Grundsatz-Urteil ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness im Internet getan, der weit über den konkreten Fall hinaus wirken wird", heißt es dazu weiter von den Verleger-Organisationen, doch gebe es noch viel zu tun. So müsse das Urteil gleichzeitig als Weckruf verstanden werden, die Durchsetzungsfähigkeit des für 2022 von der EU geplanten Digital Markets Act (DMA) zu sichern, der genau solche Selbstbegünstigungen und Diskriminierungen sanktionieren soll. Bislang seien die Vorschläge hierzu unzureichend.

Die Kommission hatte ihr Verfahren gegen Google im Jahr 2010 eingeleitet und reagierte damit insbesondere auch auf eine Beschwerde von VDZ und BDZV vom November 2009. Die Verleger-Verbände haben seitdem das Verfahren kontinuierlich unterstützt und sich insbesondere gegen einen anfangs geplanten Vergleich mit Google gewandt.

Google kann gegen das Urteil vom 10. November 2021 noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen und so eine finale Entscheidung um weitere Jahre verzögern. Vor diesem Hintergrund fordern VDZ und BDZV, diese Prozesse im DMA zu beschleunigen: "Der Schutz des freien Wettbewerbs darf keine Sisyphos-Aufgabe sein."