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Medienanstalten

Aus LPR Hessen wird die Medienanstalt Hessen

Der Hessische Landtag hat ein Gesetz zur Modernisierung medienrechtlicher Vorschriften verabschiedet, das am heutigen 30. November 2022 in Kraft getreten ist. Das seit 34 Jahren im Kern unverändert gebliebene 'Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen (HPRG)' ist in diesem Zuge durch das 'Hessische Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG)' ersetzt worden.

Die Novelle nimmt in erster Linie die erforderlichen Anpassungen an den aktuellen Medienstaatsvertrag der Länder vor und gleicht die hessische Rechtslage "in tatsächlicher und sprachlich-begrifflicher Hinsicht an die veränderte Situation der Medien im Lande an". Dabei steht "eine moderne, unabhängige und staatsfern organisierte Medienaufsicht mit ihren gewachsenen Regulierungsaufgaben" – wie es auch im neuen Namen 'Medienanstalt Hessen' Ausdruck findet – im Mittelpunkt der Novelle. Bisher hieß die Aufsichtsbehörde 'Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien'.

Der Direktor der Medienanstalt, Joachim Becker, erklärt: "Dem hessischen Gesetzgeber ist es vortrefflich gelungen, einen mit dem Medienstaatsvertrag kohärenten Regulierungsrahmen zu schaffen und so die Medienanstalt im Interesse des Landes – auch im Konzert mit ihren Schwesteranstalten in den Ländern – zukunftssicher aufzustellen."