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Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, verkündet, dass auch Apple den Digitalvorschriften des § 19a des GWB unterliegt - Foto: Bundeskartellamt / Aschoffotografie

Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, verkündet, dass auch Apple den Digitalvorschriften des § 19a des GWB unterliegt - Foto: Bundeskartellamt / Aschoffotografie

Kartellrecht

Apple unterliegt den GWB-Digitalvorschriften

Das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn hat entschieden, dass der US-Konzern Apple Inc. ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterliegt der in Cupertino ansässige Konzern gemeinsam mit seinen Tochter-Unternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB. Parallel zu dieser Entscheidung hat das Bundeskartellamt einen Fallbericht publiziert, in dem die Marktposition von Apple in seinen marktbeherschenden Ausprägungen dargelegt wird. 
 
Das Bundeskartellamt kann gemäß des § 19a GWB in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Auch die Internet-Giganten Alphabet/Google, Meta/Facebook und Amazon müssen sich dem § 19a GWB beugen. 
 
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Apple verfügt über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition, die dem Unternehmen vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume eröffnet. Das Unternehmen ist –  ausgehend von seinen mobilen Endgeräten wie dem iPhone – Betreiber eines umfassenden digitalen Ökosystems mit einer hohen Bedeutung für den Wettbewerb nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit. Apple nimmt mit seinen proprietären Produkten iOS und dem App Store Schlüsselpositionen für den Wettbewerb und für den Zugang zum Ökosystem und den Apple-Kunden ein. Auf der Grundlage dieser Entscheidung können wir gezielt wettbewerbsgefährdende Praktiken aufgreifen und effektiv unterbinden.”
 
Hinsichtlich konkreter Verhaltensweisen von Apple prüft das Bundeskartellamt in einem weiteren Verfahren Apples Tracking-Regelungen sowie das App Tracking Transparency Framework. Das Bundeskartellamt geht dabei insbesondere dem Anfangsverdacht nach, dass diese Regelungen Apples eigene Angebote bevorzugt behandeln und/oder andere Unternehmen behindern könnten. Über die Einleitung weiterer Verfahren gegen Apple ist noch nicht entschieden worden.