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Social Media

EuGH: Meta darf Daten nicht zusammenführen

Der Europäische Gerichtshof hat ein richtungsweisendes Urteil gefällt: Meta, der Mutterkonzern von Facebook, darf die Nutzerdaten von WhatsApp, Instagram und Facebook nicht zusammenzuführen, so die EuGH-Richter. Das Bundeskartellamt hatte dem US-Unternehmen dieses Vorgehen bereits 2019 untersagt, worauf Meta Klage einreichte. Nun gab der Europäische Gerichtshof in Luxemburg den Bonner Kartellwächtern Recht. 

Meta sammelt fleißig Daten seiner Nutzer, darunter auch über die Aktivitäten der User auf anderen Meta-Plattformen wie Instagram oder WhatsApp sowie auf Drittseiten, und ordnet diese den jeweiligen Konten zu.

Gegen das Verbot durch das Bundeskartellamt hat der Konzern Klage am Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Die Richter gaben den Fall an den EuGH weiter, um zu klären, ob nationale Kartellämter überhaupt berechtigt sind zu prüfen, ob die Datenverarbeitung mit dem nationalen Datenschutzrecht vereinbar ist. „Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung feststellen, dass ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegt“, urteilt jetzt der EuGH. „Aufgrund der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit muss sie jedoch jede Entscheidung oder Untersuchung der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß dieser Verordnung berücksichtigen“.

Unter Beachtung der Ausführungen des EuGHs kann nun das vor dem OLG Düsseldorf anhängige Gerichtsverfahren in Sachen Facebook fortgesetzt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Urteil ist ein hervorragendes Signal für die Kartellrechtsdurchsetzung in der digitalen Wirtschaft. Daten sind dort ein entscheidender Faktor für die Begründung von Marktmacht. Die Nutzung der sehr persönlichen Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die großen Internet-Konzerne kann auch kartellrechtlich missbräuchlich sein. Datenschutzregeln  sind auch von den Wettbewerbsbehörden bei der Anwendung des Kartellrechts zu berücksichtigen. Das Urteil wird weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsmodellen der Datenwirtschaft haben. Bei der Rechtsdurchsetzung ist es wichtig, dass wir weiterhin eng mit den Datenschutzbehörden zusammenarbeiten.“

 

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Margit Mair 04.07.2023