ANZEIGE

Kooperationsformen mit Influencern und Kennzeichnungspflichten

Karsten Kilian, Gründer des Markenportals Markenlexikon.com, gibt Tipps zur richtigen Kennzeichnung von Beiträgen (Foto: privat)
Karsten Kilian, Gründer des Markenportals Markenlexikon.com, gibt Tipps zur richtigen Kennzeichnung von Beiträgen (Foto: privat)

Eine aktuelle Studie der Hochschule St. Pölten zu den 100 größten österreichischen YouTube-Kanälen mit insgesamt 28 Millionen Abonnenten und sieben Milliarden Videoaufrufen hat die Werbe-Strukturen der Kanäle untersucht. Den Ergebnissen zufolge sind aktuell noch über 80 Prozent der werblichen Posts auf YouTube nicht hinreichend markiert. Bei Top-Influencern in den USA wird vermutet, dass 93 Prozent Werbung oder Produktplatzierungen auf Instagram nicht kennzeichnen, weshalb die Wettbewerbsbehörde FTC aktuell diverse Influencer abmahnt.

Als Folge der genannten Präzedenzfälle kennzeichnen seit Mitte 2017 die meisten Influencer ihre Zusammenarbeit mit Marken. Die im Rundfunkstaatsvertrag geforderte klare Erkennbarkeit, der zufolge "Werbung und Teleshopping als solche klar erkennbar sein [müssen]" (RStV § 7, Abs. 3), lässt jedoch häufig noch zu wünschen übrig. Wenngleich es noch keine umfassenden rechtsverbindlichen Vorgaben für alle sozialen Medienformate gibt, so geben die Medienanstalten anhand von Entscheidungsparameter klare Hinweise, wann eine deutliche Kennzeichnung notwendig ist und wann nicht.

Mehr über korrekte Kennzeichnungen von werblichen Postings von Influencern lesen Sie im Gastbeitrag von Prof. Dr. Karsten Kilian, Gründer des Markenportals Markenlexikon.com und Leiter des Masterstudiengangs Marken- und Medienmanagement an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt, in der aktuellen Print-Ausgabe von 'new business'. Zur Heftbestellung geht es hier.