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Bauer-Klage abgewiesen: Jugendzeitschrift 'Spiesser' darf mit IVW-Zahlen werben

Das Oberlandesgericht München hat mit seinem heute verkündetem Urteil eine Klage der Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG in zweiter Instanz im Wesentlichen abgewiesen. Das erstinstanzliche Verbot der 'Spiesser'-Werbung mit IVW-Zahlen wurde aufgehoben. Der Bauer Verlag hat laut Urteil des OLG 2/3 der Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen. Ob der Verlag in Revision geht, war noch nicht zu erfahren.

In erster Instanz hatte der Bauer Verlag nach einem gescheiterten Versuch beim Landgericht Hamburg (2011) im April 2012 beim Landgericht München ein Urteil erwirkt, dass der 'Spiesser' nicht mit den gemäß IVW festgestellten Verbreitungszahlen zu "Auslegestellen" und zur „verbreiteten Auflage“ werben dürfe. Diese Entscheidung hat das OLG München nun kassiert. 'Spiesser'-Geschäftsführer Frank Haring: "Heute wurde meines Erachtens erneut gerichtlich bestätigt, dass unsere Zahlen korrekt sind: Das Verbot der Werbung mit den IVW-Zahlen wurde aufgehoben."

In einem Nebenaspekt des Rechtsstreites ging es um die Zustimmung der Schulleiter zur Auslage an ihren Schulen. Frank Haring: "Heftig umstritten war, in welcher Form diese Zustimmung nachzuweisen ist. Die uns noch nicht vorliegende Urteilsbegründung wird uns hierüber sicherlich konkreten Aufschluss geben. Die aus dieser Frage abgeleitete Feststellung einer wettbewerbsrechtlichen Schadensersatzpflicht ist, wie Juristen wissen, von eher theoretischer Natur." In dem Rechtsstreit ging es auch um die Methode, mit der die IVW die verbreitete Auflage ermittelt. Der 'Spiesser' legt nach eigenen Angaben weit höhere Qualitätskriterien für die Verbreitung an, als sie die IVW fordert.