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TV-Sender gewinnen im EPG-Streit

Betreiber von elektronischen Programmführern und -zeitschriften, von sogenannten EPGs ('Electronic Program Guides'), die auf dem Computer oder dem Fernseher empfangbar sind, müssen künftig für die Nutzung von Texten, Bildern, Trailern und Audiosequenzen, die von den Sendern bereitgestellt werden, an die Verwertungsgesellschaft der privaten Sender zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Dresden gestern in letzter Instanz des Rechtsstreites zwischen der tvtv GmbH, die einen EPG betreibt, und der Verwertungsgesellschaft VG Media entschieden.

Denn das sogenannte "Programmbegleitmaterial" sei urheberrechtlich geschützt. EPG-Anbieter, die das Material nutzen, sind künftig verpflichtet, eine Vergütung an die VG Media zu entrichten. Die tvtv GmbH und andere Nutzer müssen in Zukunft einen Lizenzvertrag mit der Verwertungsgesellabschließen.

Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media, hält das Urteil für "richtungsweisend". Er gehe davon aus, dass damit der jahrelange Streit mit den Verlagen und anderen EPGBetreibern beigelegt sei.

Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Allerding liegt zurzeit eine weitere Auseinandersetzung zwischen der VG Media und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) mit gleichem Streitgegenstand dem Landgericht Köln zur Entscheidung vor.

Die VG Media ist eine Verwertungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und vertritt mit 37 privaten Fernseh- und 66 privaten Hörfunksendern nahezu alle privaten Sendeunternehmen in Deutschland. Zu den von der VG Media vertretenen Sendeunternehmen zählen u.a. Fernsehsender wie RTL, Sat.1, ProSieben, N24, RTL II, n-tv, MTV und DSF sowie Radiosender wie Antenne Bayern und Hit Radio FFH.

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Margit Mair 16.12.2009